- Das Internationale Seerecht – ein potentes Regelwerk
- > Völkerrechtliche Verträge regeln heute zuverlässig, welchem Staat die Küstengewässer und der Meeresboden gehören oder wo eine Nation fischen darf. Doch der bevorstehende Abbau von Bodenschätzen am Grund der Ozeane und der Klimawandel stellen das internationale Seerecht vor neue Herausforderungen. Schwierig ist es auch, den Meeresumweltschutz mit der intensiven Nutzung der Ozeane in Einklang zu bringen.
Die Zukunft des Internationalen Seerechts
Unter dem Eindruck von Klimawandel, Artensterben, Überfischung und Seeschifffahrt sieht sich das Internationale Seerecht – die Rechtsordnung der Ozeane – zahlreichen Herausforderungen ausgesetzt. Das Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des Meeres und seiner Territorialisierung, die im Konzept des „mare clausum“ verkörpert ist, hält bis heute an. Punktuelle Anpassungen der geltenden rechtlichen Regelungen an neue Erkenntnisse und Entwicklungen mögen erforderlich sein, bergen jedoch immer die Gefahr einer weiteren Ausdehnung staatlicher Hoheitsmacht auf die See hinaus. Das UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ) muss dabei stets Ausgangspunkt der rechtlichen Analyse sein. Es hat die Begehrlichkeiten der Staatengemeinschaft in einen Rahmen eingepasst, der nahezu allgemeine Akzeptanz gefunden hat. Bislang hat es sich als flexibler und offener gezeigt als vielfach angenommen. Daher wird das UN-Seerechtsübereinkommen auch im Völkerrecht des 21. Jahrhunderts seine normative Kraft entfalten. Voraussetzung ist freilich die Bereitschaft der Staaten zu Kooperation und friedlicher Beilegung aller auftretenden Streitigkeiten – auch und gerade angesichts der neuen Herausforderungen auf und unter dem Meer.