Seerecht
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WOR 1 Mit den Meeren leben - ein Bericht über den Zustand der Weltmeere | 2010

Seerecht

Das Internationale Seerecht – ein potentes Regelwerk
> Völkerrechtliche Verträge regeln heute zuverlässig, welchem Staat die Küstengewässer und der Meeresboden gehören oder wo eine Nation fischen darf. Doch der bevorstehende Abbau von Bodenschätzen am Grund der Ozeane und der Klimawandel stellen das internationale Seerecht vor neue Herausforderungen. Schwierig ist es auch, den Meeresumweltschutz mit der intensiven Nutzung der Ozeane in Einklang zu bringen.

Die Rechtsordnung der Ozeane

> Jahrhundertelang nutzten die Menschen das Meer, und immer wieder entwickelten sich daraus Konflikte. 1982 schuf die Staatengemeinschaft mit dem Internationalen Seerechtsübereinkommen (SRÜ) eine umfassende rechtliche Grundlage. Inzwischen hat sich das SRÜ als potentes Regelwerk erwiesen. Doch nicht auf jedes aktuelle Problem kann es eine Antwort liefern.

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Die Grenzen des Seerechts

> Es sind vor allem die durch den Klimawandel verursachten Veränderungen im Meer, die das heutige Seerecht an seine Grenzen bringen. Die arktischen Eismassen schwinden und geben den Weg frei zu lange verborgenen Rohstoffen im Meeresgrund, die neue Begehrlichkeiten wecken. Brisant ist derzeit auch die Frage, inwieweit der Mensch in das marine Ökosystem eingreifen darf, um die Auswirkungen des Klimawandels abzufedern.

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Die Zukunft des Internationalen Seerechts

Unter dem Eindruck von Klimawandel, Artensterben, Überfischung und Seeschifffahrt sieht sich das Internationale Seerecht – die Rechtsordnung der Ozeane – zahlreichen Herausforderungen ausgesetzt. Das Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des Meeres und seiner Territorialisierung, die im Konzept des „mare clausum“ verkörpert ist, hält bis heute an. Punktuelle Anpassungen der geltenden rechtlichen Regelungen an neue Erkenntnisse und Entwicklungen mögen erforderlich sein, bergen jedoch immer die Gefahr einer weiteren Ausdehnung staatlicher Hoheitsmacht auf die See hinaus. Das UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ) muss dabei stets Ausgangspunkt der rechtlichen Analyse sein. Es hat die Begehrlichkeiten der Staatengemeinschaft in einen Rahmen eingepasst, der nahezu allgemeine Akzeptanz gefunden hat. Bislang hat es sich als flexibler und offener gezeigt als vielfach angenommen. Daher wird das UN-Seerechtsübereinkommen auch im Völkerrecht des 21. Jahrhunderts seine normative Kraft entfalten. Voraussetzung ist freilich die Bereitschaft der Staaten zu Kooperation und friedlicher Beilegung aller auftretenden Streitigkeiten – auch und gerade angesichts der neuen Herausforderungen auf und unter dem Meer.