Umwelt und Recht
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WOR 3 Rohstoffe aus dem Meer – Chancen und Risiken | 2014

Umwelt und Recht

Umweltschonende Förderung und gerechte Verteilung
> Damit der Meeresbergbau nicht in einen Wettlauf um die viel­ver­sprech­endsten Claims ausartet, verwaltet eine UN-Behörde die Bodenschätze in internationalen Gewässern. Sie garantiert, dass die Umwelt geschützt wird und auch die Entwicklungsländer am Reichtum teilhaben. Industrielle Tätigkeiten im Meeresgebiet der Küstenstaaten hingegen werden durch nationale Gesetze geregelt. Wie die Offshore-Ölförderung zeigt, wird die Umwelt dadurch nicht immer ausreichend geschützt.

Von der Verantwortung der Staatengemeinschaft

> Der künftige Meeresbergbau in internationalen Gewässern wird durch die Internationale Meeresbodenbehörde geregelt. Sie sorgt dafür, dass die Boden­schätze unter den Ländern der Welt gerecht verteilt und die Lebensräume in der Tiefsee nicht zu stark geschädigt werden. Damit gibt es klare Spielregeln und Umwelt­schutz­standards, ehe die Ausbeutung von Rohstoffen beginnt. Umweltschützern aber geht der Naturschutz im Meeresbergbau nicht weit genug.

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Von der Eigenverantwortung der Küstenstaaten

> Erdgas, Erdöl und Massivsulfide finden sich in großen Mengen vor den Küsten einzelner Nationen. Will ein Staat Rohstoffe in seinem Einflussbereich abbauen, muss er sich zwar an das internationale Seerechtsübereinkommen halten, maßgeblich sind aber auch die eigenen Bergbau- und Umweltschutzgesetze, die er selbst formuliert. Diese wiederum sind nicht immer ausreichend, wie die Folgen der Explosion der Ölplattform „Deepwater Horizon“ gezeigt haben. Insofern wird der nationalstaatliche Meeresbergbau auch kritisch gesehen.

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Ist eine sichere und gerechte industrielle Meeresnutzung möglich?

Bodenschätze im Meer werden bislang ausschließlich in den Küstengebieten von Nationalstaaten gewonnen. Das wird sich ändern. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass 2016 mit der Ernte von Manganknollen der Bergbau am Meeresboden in den internationalen Gewässern beginnt. Damit wird ein neues Kapitel der industriellen Nutzung von Meeresressourcen aufgeschlagen, denn die Rohstoffe im internationalen Gebiet gehören nicht einem Staat allein, sondern sind gemeinsames Erbe der Menschheit. Sie sollen nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) allen Menschen zugutekommen. Das SRÜ ist das größte Regelwerk der Menschheit. Es wurde von 165 Staaten und der Europä-ischen Union ratifiziert und trat 1994 in Kraft. Zugleich wurde die Inter­nationale Meeresbodenbehörde (International Seabed Authority, ISA) in Jamaika gegründet. Diese UN-Behörde sorgt dafür, dass die Bodenschätze im internationalen Meeresgebiet gerecht verteilt und auch Entwicklungsländer an den Gewinnen beteiligt werden. Staaten, die im internationalen Gebiet Rohstoffe abbauen wollen, müssen bei der ISA eine Lizenz für die Erkundung (Exploration) beantragen. An 25 Staaten hat die ISA bisher Explorationslizenzen vergeben, die klare Regeln und Umwelt­schutz­standards beinhalten. Teile der erkundeten Gebiete müssen nach Abschluss der Exploration wieder an die ISA abgetreten werden und bleiben für Entwicklungsländer reserviert. Ein Regelwerk für den Abbau von Meeresrohstoffen wird bis 2016 von der ISA ausge­arbeitet, zunächst für Manganknollen, dann für Massivsulfide und Kobaltkrusten. Erst danach kann der Abbau beginnen. Die Arbeit der ISA gilt als vorbildlich, weil erstmals in der Geschichte Regelwerke geschaffen werden, bevor es an die Ausbeu­tung von Rohstoffen geht. Bemerkenswert ist auch, dass die ISA innerhalb der künftigen Abbauflächen Gebiete zum Schutz der Tiefseefauna definiert hat, in denen der Abbau verboten ist. Umweltschützer kritisieren, dass die ISA bis heute gemäß SRÜ keine Meeresschutzgebiete jenseits der Abbaugebiete ausweisen kann. Als für den internationalen Meeresboden zuständige Behörde sei sie dafür aber prädestiniert. Kritiker fordern eine Nachbesserung des SRÜ. In den Gewässern von Küstenstaaten wiederum gibt es keine einheitlichen Spielregeln für den Meeresbergbau. Zwar ist jeder Staat laut SRÜ verpflichtet, die Meere zu schützen, doch wird vielerorts das Meer durch die Ölförderung oder durch Abwässer von Land stark verschmutzt, wenn Behörden nur lax kontrollieren. Umweltschützer betrachten den Meeresbergbau als weitere Störquelle. Mangelnde Kontrolle ist besonders gefährlich, wenn ein Staat in seinem Einflussbereich „höchst gefährliche Tätigkeiten“ wie den Betrieb von Atomkraftwerken oder Bohrinseln im Meer gestattet. Oft sind bei Unfällen Nachbarländer betroffen, sodass es zu internationalen Rechts­strei­tig­keiten um Entschädigungszahlungen kommt. Juristen fordern, Staaten bei jeder „höchst gefährlichen Tätigkeit“ verschuldensunabhängig haftbar zu machen, um internationale Gerichtsverfahren zu erleichtern. Heute werden Betroffene mitunter gar nicht oder unzureichend entschädigt. Oft warten sie jahrelang auf ihr Geld. Nur für Tankerunglücke gibt es eine wirkungsvolle Haftungsregelung, die bereits vor Jahren mit der Konvention zur Haftung bei Schäden durch Ölunfälle etabliert wurde. Mit der Konvention wurde zugleich ein Haftungsfonds aufgelegt, in den die Erdöl impor­tie­renden Länder einzahlen. Gemäß Konvention haftet bei einem Unglück der Reeder unabhängig davon, ob er Schuld hat oder nicht. Übersteigen die Forderungen die Versicherungssumme, springt der Fonds ein und begleicht die Entschädi­gungs­forderungen. Diese Haftungsregelung könnte Vorbild für andere Industrien wie etwa die Offshore-Ölförderung sein.