
Zeit für ein echtes Umdenkenn
Ein Weltozean und viele Akteure, die über ihn entscheiden
Der Weltozean kennt nur eine Grenze: die Küstenlinie der Inseln und Kontinente. Im riesigen Raum dazwischen zirkulieren die Wassermassen. Sie strömen von einem Ozeanbecken in das andere und verteilen alles, was die Strömungen transportieren können, bis in den letzten Winkel des Meeres – überschüssige Wärme und Kohlendioxid ebenso wie Schadstoffe, Plastikmüll und Organismen. Alle Meeresregionen sind auf diese Weise miteinander verbunden. Selbst dann, wenn Tausende Kilometer Hohe See sie auf der Weltkarte voneinander trennen.
Sich den Ozean immer wieder als gigantischen (Stoff-)Kreislauf in Erinnerung zu rufen, in dem Ereignisse in einer Region langfristige Auswirkungen auf viele andere Regionen haben können, ist eine Grundvoraussetzung, um zu verstehen, weshalb es der Staatengemeinschaft bislang nicht gelingt, den Rückgang der marinen Arten und Lebensräume zu stoppen. Das internationale Akteurs- und Regelwerk zum Umgang mit dem Meer – die sogenannte Ocean Governance – betrachtet den Weltozean in der Realität nämlich nicht als große Einheit, in der alles miteinander zusammenhängt und die deshalb auch gemeinschaftlich und sektorübergreifend reguliert werden muss. Stattdessen unterteilt es das Meer und den Meeresboden in Zonen mit unterschiedlichen Hoheitsrechten und ordnet die menschlichen Aktivitäten auf dem Meer verschiedenen Sektoren oder Themenfeldern zu.
- 8.1 > Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen teilt das Meer in verschiedene Rechtszonen auf (räumliche Ordnungslogik). Die Souveränität der Küstenstaaten nimmt dabei mit zunehmender Entfernung von der Küste ab. Eine Übersicht aller Rechte gibt es im WOR 7, Seite 262.

- Fachleute sprechen von zwei unterschiedlichen regulatorischen Herangehensweisen, welche historisch gewachsen sind und die Komplexität der aktuellen Ocean Governance begründen: Zum einen erheben Küstenstaaten exklusive Ansprüche auf die sie umgebenden Meereszonen. Das heißt, sie beanspruchen die alleinige Entscheidungshoheit über abgegrenzte Meeresgebiete und bekommen diese im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) auch zugesprochen (räumliche oder geografische Ordnungslogik). Zum anderen regulieren Staaten vielerlei Nutzungen der Ozeane gemeinsam: beispielsweise, indem sie Regularien und Befugnisse für bestimme Tätigkeiten international verabreden – etwa für die Schifffahrt, die Fischerei und die Aquakultur und auch für den Tiefsee- oder Meeresbodenbergbau (sektorale Ordnungslogik).
- 8.2 > Ein Weltozean: Oberflächennahe Meeresströmungen wie der Golfstrom im westlichen Atlantik tragen die Wassermassen um den gesamten Erdball. Sie verteilen Wärme, Nährstoffe und auch Schadstoffe bis in den letzten Winkel des Meeres.

Ocean Governance
Der Begriff „Ocean Governance“ umfasst alle Regeln, Gesetze, Institutionen und politische Maßnahmen, die die Weltmeere betreffen. Außerdem steht er für die ausgeprägte Mehrebenenpolitik zu meeresrelevanten Themen. Eine Vielzahl staatlicher und nicht staatlicher Akteure beteiligt sich daran auf lokaler, nationaler, überregionaler und globaler Ebene.Zusatzinfo Themenbereiche, Institutionen und Übereinkommen der globalen Ocean Governance

- Wie diese Absprachen auf internationaler Ebene erfolgen sollen, wird in Teilen ebenfalls durch das UN-Seerechtsübereinkommen und seine ergänzenden Umsetzungsabkommen vorgegeben. Dennoch verfügt jeder Sektor oder Themenbereich historisch bedingt über eigene Akteure, Ziele und Entscheidungsstrukturen, wodurch ein gemeinsames, aufeinander abgestimmtes globales Meeresmanagement aktuell kaum zustande kommt.
Allein innerhalb des Systems der Vereinten Nationen (UN) gibt es derzeit mehr als 25 Organisationen, die sich auf internationaler Ebene mit der Meeresumwelt befassen. Dazu gehört zum Beispiel die Zwischenstaatliche Ozeanographische Kommission der UNESCO (Intergovernmental Oceanographic Commission, IOC), welche sich mit der wissenschaftlichen Meeresforschung und der globalen Meeresbeobachtung befasst. Eine wichtige Rolle spielt auch die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organization of the United Nations, FAO). Sie beobachtet die internationale Fischerei- und Aquakulturindustrie, unterstützt Programme für eine nachhaltige Fischerei und Fischzucht und erstellt den regelmäßig erscheinenden Weltfischerei-Bericht (The State of World Fisheries and Aquaculture, SOFIA).
Dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung von Meeres- und Küstengebieten hat sich auch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UN Environmental Programme, UNEP) verschrieben, während die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) Regeln zur Verhinderung von Schiffsunfällen und schiffsbasierter Meeresverschmutzung erarbeitet und umsetzt. Andere Organisationen sind zwar nicht Teil des UN-Systems, sie tragen aber ebenso zum globalen Meeresregelwerk bei. Die Internationale Hydrographische Organisation (International Hydrographic Organization, IHO) beispielsweise setzt sich dafür ein, dass alle Meere, Ozeane und schiffbaren Gewässer der Welt vermessen und auch kartiert werden, um so die Sicherheit der Schifffahrt und den Schutz der Meeresumwelt zu unterstützen.
- So komplex und fragmentiert wie das Sektoren- und Akteursfeld ist auch der für die marine Artenvielfalt relevante Rechtsrahmen. Aktuell existieren mindestens 24 internationale Übereinkommen, die auf den Erhalt und den Schutz mariner Arten und Lebensräume abzielen. Dazu zählen zum Beispiel:
- das UN-Seerechtsübereinkommen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) aus dem Jahr 1982 – auch „die Verfassung der Meere“ genannt;
- das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) aus dem Jahr 1992. Es zielt darauf ab, die globale Biodiversität zu erhalten, die Ökosysteme der Erde nachhaltig zu nutzen und, im Falle von Gewinnen aus der Nutzung genetischer Ressourcen der Natur, einen fairen und gerechten Vorteilsausgleich zwischen den Ländern zu etablieren. Obwohl die CBD über alle Meere arbeitet, hat sie offiziell nur ein Mandat für die nationalen Gewässer der Mitgliedsstaaten. Für internationale Gewässer jenseits nationaler Hoheitsgewalt kann die CBD nur vorbereitende Maßnahmen durchführen und unterstützen;
- das Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Versenken von Abfällen und anderen Stoffen (Convention on the Prevention of Marine Pollution by Dumping of Wastes and Other Matter, London Convention) aus dem Jahr 1972 sowie
- das Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (Port State Measures Agreement, PSMA) aus dem Jahr 2009.
- Manche Küstenstaaten haben sich zudem verschiedenen freiwilligen Initiativen zum Schutz des Meeres angeschlossen. Breite politische Unterstützung findet zum Beispiel der Verhaltenskodex für verantwortliche Fischerei (Code of Conduct for Responsible Fisheries, CCRF), den die Mitgliedsstaaten der FAO im Jahr 1995 verabschiedet haben, oder der Polar Code, der von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) für die spezifischen Sicherheits-, Umwelt- und Besatzungsanforderungen für Schiffsoperationen in den Polargebieten beschlossen wurde.
Die internationalen, zwischenstaatlichen oder freiwilligen Vereinbarungen wiederum werden durch nationale Gesetze in geltendes Recht umgesetzt. Wie streng die nationalen Gesetze sich dabei an die zuvor ausgehandelten Vorgaben halten, entscheiden die jeweils zuständigen Regierungen und Parlamente. Tatsache ist, dass aber auch auf nationaler Ebene in der Regel viele verschiedene Akteure, Ministerien und Behörden für Meeresthemen zuständig sind und auch dort ein gemeinsames koordiniertes Vorgehen schwierig ist.
Wie dieser kurze Einblick unterstreicht, schreiben sehr viele unterschiedliche Akteure am Regelwerk für den Umgang mit dem Meer mit. Das wiederum hat zur Folge, dass in sehr vielen Meeresgebieten eine Vielzahl unterschiedlicher Bestimmungen gleichzeitig gilt. Im besten Fall überschneiden sich deren Ziele, im schlechtesten Fall widersprechen sich diese, resümieren Fachleute.
Die Schwachstellen der internationalen Ocean Governance
Angesichts des fortschreitenden Artenrückgangs im Meer untersuchen Fachleute mittlerweile systematisch, warum es die Staaten innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens der Ocean Governance nicht schaffen, Meeresorganismen und ihre Lebensräume wirksam vor Übernutzung, Verschmutzung, Zerstörung und den Folgen des Klimawandels zu schützen. Die Forschungsergebnisse unterscheiden sich abhängig vom Studienfokus, den eingesetzten Untersuchungsmethoden und den Fachdisziplinen der beteiligten Expertinnen und Experten. Häufig ziehen die Fachleute jedoch ähnliche Schlussfolgerungen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die internationale Staatengemeinschaft ist aktuell nicht in der Lage, angemessen auf die zahlreichen, sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärkenden Umweltkrisen zu reagieren und die gleichzeitig wachsenden Nutzungsansprüche der Menschheit an das Meer gemeinschaftlich im Sinne des Meeres- und Biodiversitätsschutzes zu regulieren.
Stattdessen treibt die zum Teil historisch gewachsene sektorale Unterteilung der Ocean Governance den Verlust der biologischen Vielfalt der Meere auf indirekte Weise voran, weil wirtschaftlich wichtigen Nutzungsansprüchen wie Schifffahrt, Nahrungsmittelversorgung, Energie- und Rohstoffgewinnung eine viel höhere Bedeutung beigemessen wird als dem Schutz der Meeresumwelt. Unter den gegenwärtigen Voraussetzungen, so argumentieren Fachleute, könnten die Staaten keine gemeinsamen Lösungen entwickeln, mit denen sich die zahlreichen, allgegenwärtigen und miteinander verwobenen Ursachen der Biodiversitätsverluste im Meer gleichzeitig bekämpfen lassen.
- 8.4 > Der Atlantische Kabeljau (Gadus morhua) ist eine der wichtigsten kommerziellen Fischarten in Nordeuropa und an der Ostküste Nordamerikas. Seine starke Überfischung hat dazu geführt, dass die Art mittlerweile als „gefährdet“ eingestuft wird.

8.5 > Abermillionen Menschen verdienen ihren Lebensunterhalt mit Leistungen des Meeres – so wie die Frauen des Kollektivs „Mwani Zanzibar Mamas“ auf Sansibar. Sie bauen seit Generationen Meeresalgen an und stellen daraus traditionelle Heilmittel und Hautpflegeprodukte her.- Forschende und Meeresschützer fordern deshalb eine systemische und ganzheitliche Herangehensweise des Meeresmanagements. Anstelle sektoral getroffener Entscheidungen brauche es ein integriertes Meeresmanagement, welches alle Ursachen des marinen Artenwandels im Blick habe und Lösungen entwickle, die auf verschiedenen Wegen dazu beitragen, Meeresorganismen und Lebensräume zu erhalten, zu stärken und bestenfalls wiederherzustellen. Im Kern geht es darum, nicht mehr vornehmlich zu fragen, wie man mit dem Meer, seinen Lebensräumen und seinen Ressourcen am besten sehr schnell sehr viel Geld verdienen kann. Sondern die Menschheit muss bei allem, was das Meer betrifft, langfristig denken und andere Prioritäten setzen. Die Gesundheit des Meeres und seiner vielen Lebensgemeinschaften muss ebenso hoch auf der politischen Agenda stehen wie wirtschaftliche Interessen und der Anspruch, allen Menschen gleichen und fairen Zugang zum Ozean zu gewährleisten.
Der Schutz der globalen Artenvielfalt, so viel steht mittlerweile fest, kann nur gelingen, wenn er als fester Bestandteil der Debatte zur Transformation und nachhaltigen Entwicklung menschlicher Gesellschaften diskutiert wird. Als Handlungsleitfaden für eine künftige Ocean Governance empfehlen Governance-Experten den ökosystemaren Ansatz, der im Rahmen der Biodiversitätskonvention entwickelt wurde. Er proklamiert das gemeinschaftliche Management von Land, Gewässern und lebenden Organismen in einer Form, die deren Erhalt und nachhaltige Nutzung garantieren kann.
Der Ansatz umfasst zudem Konzepte wie das Vorsorgeprinzip und das Gebot eines adaptiven Managements. Letzteres steht vereinfacht gesagt für einen Prozess des ständigen Lernens und Optimierens. Dieser wird möglich, wenn Akteure die Auswirkungen der von ihnen durchgeführten Managementmaßnahmen überwachen und kontrollieren und die Ergebnisse kritisch hinterfragen. Dadurch können sie die Systeme oder Prozesse besser verstehen und ihren Maßnahmenplan entsprechend anpassen, wenn Ziele verfehlt werden oder sich die äußeren Bedingungen verändern. Das Kernziel eines adaptiven Managements im Biodiversitätsschutz lautet, durch stetig verbesserte Maßnahmen die Anpassungsfähigkeit unter Druck geratener Organismen und Lebewesen zu erhöhen – etwa indem vom Menschen verursachte Stressfaktoren reduziert werden.
Vorsorgeprinzip
Das Vorsorgeprinzip besagt, dass die Umwelt am effektivsten geschützt wird, wenn denkbare Belastungen im Voraus vermieden werden. Damit dient es der Risikoabwägung. Es greift bereits dann, wenn eine Umweltgefährdung möglich ist, selbst wenn noch wissenschaftliche Unsicherheit über ihren Eintritt besteht. Das Vorsorgeprinzip gilt zwar als Leitbild der internationalen Umweltpolitik. Da es jedoch keine einheitliche Auslegung und Anwendung des Vorsorgeprinzips gibt, ist es häufig umstritten, welche Handlungen mit diesem Prinzip vereinbar sind und welche nicht.- Der ökosystemare Ansatz der CBD zielt außerdem darauf ab, sowohl moderne Wissenschaft als auch indigenes und lokales Wissen in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen, sowie anzuerkennen, dass Menschen in ihrer kulturellen Vielfalt ein integraler Bestandteil vieler Ökosysteme sind.
aktuelle Regelwerk der Ocean Governance stellt die Interessen der Küstenstaaten und Fischereinationen zu oft in den Mittelpunkt, vernachlässigt dabei aber die zentrale Rolle des Ozeans als gemeinschaftliche Lebensgrundlage der Menschheit.
Diese Kritik zielt unter anderem auf das UN-Seerechtsübereinkommen ab. Dieses ruft Küstenländer zum Beispiel in Artikel 62 dazu auf, die lebenden Ressourcen (Fisch und Meeresfrüchte) in ihrer Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) optimal auszunutzen. Staaten, die nicht in der Lage sind, ihre AWZ umfänglich zu befischen, sollen sogenannte Fischereizugangsabkommen mit anderen Ländern eingehen. Deren Flotten wiederum dürfen dann die verbleibende Restmenge fangen.
Solche Fischereizugangsabkommen gingen in der Vergangenheit vor allem afrikanische Küstenstaaten ein. Sie schlossen Verträge mit Fischereinationen wie Russland, den USA, Japan, China sowie mit der Europäischen Union. Da die afrikanischen Staaten jedoch in den seltensten Fällen die Möglichkeit hatten, die Fischzüge ihrer Partnerländer zu kontrollieren oder auf Empfehlung des Seerechtsübereinkommens hin besondere Schutzauflagen zu machen, kam es in der Folge zu einer ungestraften Überfischung der artenreichen Gewässer Afrikas – mit drastischen Folgen für die lokalen Ökosysteme und die traditionellen Kleinstfischer der Region.
Die Europäische Union gehört zu den wenigen politischen Akteuren, die versuchen, die UNCLOS-Leitlinie für Fischereizugangsabkommen durch eigene Fischereivorschriften umzusetzen. Im Jahr 2013 reformierte die EU die Grundsätze ihrer gemeinsamen Fischereipolitik. Seitdem gilt auch für Fischzüge in EU-fremden Gewässern: Die Grundsätze einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Fischerei haben Vorrang vor eigenen Zielen wie einer sicheren Marktversorgung mit Fisch und Meeresfrüchten. Inwiefern diese Vorgaben in der Praxis auch umgesetzt werden, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
Manche Fachleute betonen deshalb, dass eine zukunftsfähige Ocean Governance nicht mehr ausschließlich auf die Interessen der Küstenstaaten fokussieren dürfe. Der Ozean sollte stattdessen in Gänze als Gemeingut und Menschheitserbe betrachtet werden – auch die bislang national verwalteten Küstengewässer und die Gebiete in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen. Als Gemeingut wäre der Ozean eine nicht staatliche, nicht private, gemeinsame Ressource, die nur geschützt werden kann, wenn die von ihr abhängigen Akteure kollektive Verantwortung für deren Erhaltung und Wiederherstellung übernehmen.
- Den Ozean und seine Ökosysteme als Gemeingut und Menschheitserbe zu betrachten, bedeutet auch, dass jeder Staat, jeder Wirtschaftsakteur, jede Gemeinschaft und jeder Einzelne die Verantwortung trägt, marine Lebensräume zu schützen. Dieser übergreifende Ansatz ist auch in der Präambel des UN-Seerechtsübereinkommens festgeschrieben. Dort steht, dass „die Probleme des Meeresraums eng miteinander verbunden sind und als Ganzes betrachtet werden müssen“. Dieser Forderung kommen die beteiligten Akteure bislang jedoch nur in einem unzureichenden Maße nach.
Dem aktuellen Regelwerk der Ocean Governance mangelt es an Abstimmung, Koordination und Klarheit. Ob die Regeln zum Meeresschutz eingehalten werden, wird nur unzureichend überwacht.
Entsprechende Anhaltspunkte existieren auf allen Ebenen der Ocean Governance, angefangen beim UN-Seerechtsübereinkommen selbst. Bis Juni 2025 hatten 170 Länder der Welt das Abkommen ratifiziert und waren ihm beigetreten. Die Vereinten Nationen zählten zu dieser Zeit 193 Mitgliedsstaaten. Das heißt, mehr als 20 UN-Mitgliedsstaaten hatten den völkerrechtlichen Vertrag bis dahin nicht ratifiziert – unter ihnen auch die USA. Für diese Länder ist das Abkommen daher nicht vollumfänglich völkerrechtlich bindend. Dazu muss man wissen, dass viele Bestimmungen des UNCLOS-Vertragswerks mittlerweile den Status des internationalen Gewohnheitsrechts erlangt haben. Sie sind somit auch für Nicht-Vertragsstaaten bindend.
- 8.6 > Ghanas Fischer schauen in eine ungewisse Zukunft. Infolge von Klimawandel und Überfischung sind im Zeitraum von 1993 bis 2019 die Fänge von Goldsardinen und anderen Schwarmfischen im Golf von Guinea um mehr als die Hälfte zurückgegangen.

- Wenig Schlagkraft entwickelt bislang auch das neue Abkommen zu Fischereisubventionen, welches im Juni 2022 durch die Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation WTO verabschiedet wurde. Es verbietet Subventionen für illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei sowie für die Befischung überfischter Bestände. In Kraft treten konnte es allerdings erst im September 2025, also mehr als drei Jahre nach seiner Verabschiedung. So lange hatte es gedauert, bis mindestens zwei Drittel der WTO-Mitgliedsstaaten das Abkommen ratifiziert hatten und ihm auf diese Weise offiziell beigetreten waren.
Wiederholt in der Kritik stehen neben den Staaten, die das Seerechtsübereinkommen in Gänze oder in Teilen nicht umsetzen, auch die Regionalen Fischereiorganisationen (regional fisheries management organisations, RFMOs). Deren Mitgliedsstaaten verwalten und koordinieren gemeinsam die Fischerei in verschiedenen Regionen auf Hoher See sowie in einigen nationalen Gewässern. In der Vergangenheit wurde den RFMOs und ihren Mitgliedsstaaten vorgeworfen, die internationalen Standards zum Schutz der Meeresumwelt kaum bis gar nicht durchzusetzen, illegale Fischerei nicht entschieden genug zu bekämpfen, Fangstrategien zu entwickeln, ohne den ökosystemaren Ansatz zu beachten, und nur mäßig oder wenig mit anderen Akteuren der Ocean Governance zusammenzuarbeiten. Etwas verbessert hat sich die Situation, seitdem einige RFMOs regelmäßigen Begutachtungen unterzogen werden. Umweltschützer und Wissenschaftler aber geben sich noch lange nicht zufrieden.
Aktuell kritisieren sie vor allem die Intransparenz der Fischereiorganisationen. So verwehren viele RFMOs Journalisten und nicht akkreditierten Beobachtern die Teilnahmen an Arbeitstreffen der Organisationen. Nach den Konferenzen würden zwar Berichte veröffentlicht. Diese verschwiegen jedoch zum Teil, welches Mitgliedsland in den Verhandlungen welche Maßnahme oder Initiative blockiert hat. Anstelle transparenter Informationen gäbe es dann nur den Hinweis, dass eine Einigung nicht erreicht wurde. Das Fehlen solcher detaillierten Informationen erschwere es jedoch, Länder zur Rechenschaft zu ziehen, wenn diese ihren Verpflichtungen zum Schutz der Meeresumwelt nicht nachkommen.
- 8.7 > Vor den Südlichen Orkneyinseln verlädt ein koreanisches Fischereischiff auf offener See frisch gefangenen Antarktischen Krill an Bord eines russischen Kühlschiffs. Die zunehmende Krillfischerei in antarktischen Gewässern gefährdet das Ökosystem in wichtigen Teilen des Südpolarmeeres.

- Wie wenig Informationen über die Hochseefischerei öffentlich zur Verfügung stehen, belegen Schätzungen der Meeresschutzorganisation Global Fishing Watch. Ihren Angaben zufolge tauchen die Positionsdaten und Fangrouten von 75 Prozent aller Fischereischiffe in keiner öffentlich zugänglichen Datenbank auf. Das wahre Ausmaß der Meeresfischerei und damit auch mögliche Auswirkungen für die Ökosysteme des Meeres seien somit für unabhängige Beobachter kaum zu überwachen.
Eine riesige Herausforderung für die internationale Ocean Governance stellen auch neue Nutzungsformen des Meeres dar. Dazu gehören zum Beispiel Verfahren zur gezielten CO2-Entnahme und -Speicherung mithilfe meeresbasierter Methoden, neue Ansätze zur Wiederherstellung mariner Ökosysteme sowie neue biotechnologische Verfahren auf Basis genetischer Ressourcen aus dem Meer. Der Einsatz solcher Verfahren würde bereits vielerorts vorbereitet und getestet. Das System der Ocean Governance aber sei bei Weitem noch nicht in der Lage, die Risiken dieser und anderer Interventionen zu adressieren und wirksame Maßnahmen vorzuschreiben, mit denen Schaden am Meer und seinen Ökosystemen verhindert sowie ein gerechter Ausgleich möglicher Vorteile garantiert werden kann, argumentieren Fachleute. Finanzielle Gewinne ließen sich beispielsweise durch den Verkauf von CO2-Entnahmezertifikaten und Patenten generieren. Existierende Prüf- und Genehmigungsverfahren würden jedoch vorwiegend auf Fragen der technischen Machbarkeit fokussieren und nur minimale Mindeststandards in Bezug auf Schutz und Nachhaltigkeit einfordern. Fragen zu den Wechselwirkungen dieser Verfahren mit der Meeresumwelt und anderen Formen der Meeresnutzung würden hingegen kaum betrachtet. Gleiches gelte für die kulturellen und sozialen Risiken, die ein Einsatz solcher Verfahren zum Beispiel für lokale Küstengemeinschaften, Kleinstfischer und indigene Bevölkerungsgruppen mit sich bringen kann. Das aktuelle Regelwerk basiert auf überholten Grundannahmen. Das UN-Seerechtsübereinkommen hat damals vielerlei strittige Themen der Meeresnutzung neu geregelt. Es zielte dabei vor allem auf ein geordnetes und friedliches Miteinander der Staaten im Hinblick auf die Meeresnutzung ab und gilt bis heute als eines der komplexesten und umfassendsten Vertragswerke, auf die sich die Staatengemeinschaft jemals geeinigt hat. Die Verhandlungen waren geprägt von der Grundvorstellung, das Meer zu ordnen sowie seine Ressourcen und den Raum gerecht und effizient zu nutzen – eingeschränkt durch die Maßgabe, dass trotz aller Nutzungen die Tier- und Pflanzenwelt des Meeres erhalten werden solle.
CCAMLR und OSPAR
CCAMLR steht für die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources), deren Vertragsparteien (derzeit 26 Mitgliedsstaaten und die Europäische Union) sich im Oktober 2016 auf die Ausrufung des Rossmeer-Schutzgebiets geeinigt haben. Als OSPAR-Konvention wird ein regionales Meeresschutzabkommen für die Nordsee und den Nordostatlantik bezeichnet. Vertragspartner sind 15 europäische Länder und die EU.- Diese Vorstellung von einem gemeinsamen Wirtschaftsraum Meer gilt bis heute und spiegelt sich auch im UNCLOS-Artikel 87 zur „Freiheit der Hohen See“ wider. Er gewährt allen Staaten die Freiheit, die Hohe See mit Schiffen zu befahren, sie zu überfliegen, Kabel und Rohrleitungen zu verlegen, künstliche Inseln und andere Installationen zu errichten sowie zu fischen und Meeresforschung zu betreiben. Diese Aufzählung spiegelt die bis heute geltende Hierarchie der globalen Nutzungsansprüche an den Ozean wider: Oberste Priorität besitzt die Schifffahrt, gefolgt vom Flugverkehr sowie globalen Kommunikations- und Handelsinteressen. An dritter Stelle folgen die Rohstoffförderung und neuerdings das Thema erneuerbare Energien, an vierter Stelle die Fischerei.
UNCLOS manifestiert somit die Vorstellung, dass uns das Meer zu dienen hat – oder anders gesagt, dass wir Menschen in erster Linie vom Meer und seinen Ökosystemen leben und nicht mit ihnen. Diese Leitidee ist nach Meinung vieler Fachleute überholt. Sie argumentieren, dass die Abnahme der marinen Biodiversität nur gestoppt werden kann, wenn die Menschheit neue Prioritäten im Umgang mit dem Meer setzt. Meereslebensräume vor der Zerstörung zu bewahren, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen sowie Fische und andere Lebewesen nur im begrenzten Umfang zu entnehmen, muss im Meeresmanagement eine zumindest gleichwertige oder bestenfalls sogar höhere Bedeutung bekommen als kurzfristige ökonomische Interessen. Langfristig betrachtet, wäre nämlich eine nachhaltige Meeresnutzung auch wirtschaftlich sinnvoller.
Die Menschheit sollte die Rolle des Meeres auch völlig neu denken – etwa, indem wir vor allem die Hohe See nicht mehr als freien Wirtschaftsraum definieren, sondern als Schutzgebiet, in dem nur dann Eingriffe erfolgen dürfen, wenn sich die UN-Mitgliedsstaaten gemeinschaftlich dafür entscheiden. Eine weitere Option wäre, dem Meer, seinen Ökosystemen und Lebewesen intrinsische Werte zuzugestehen. Besäßen diese das juristisch verbriefte Recht, ungestört zu existieren und sich fortzupflanzen, müsste die Menschheit ihren Umgang mit dem Meer von Grund auf neu organisieren. Ein solcher Umbruch gäbe allen Akteuren die Chance, die Rechtsordnung des Ozeans neu zu schreiben und jene Transformation einzuleiten, die benötigt wird, um das Leben im Meer und seine vielen existenziellen Funktionen für uns Menschen zu erhalten.
Das aktuelle Regelwerk lässt nicht alle Bevölkerungsgruppen der Welt im selben Maße an den Gewinnen und Entscheidungen über das Meer teilhaben und vergrößert so die Ungleichheit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern.
- 8.8 > In fünf von acht Kernbranchen der internationalen Meereswirtschaft vereinten im Jahr 2018 die jeweils zehn größten Unternehmen der Welt mehr als die Hälfte der globalen Umsätze auf sich. Diese Zahlen belegen, wie ungleichmäßig die wirtschaftlichen Vorteile der Meeresnutzung verteilt sind.

- Die Menschheit hat wirtschaftlich noch nie so viel vom Ozean profitiert wie in den zurückliegenden Jahren. Allerdings sind die wirtschaftlichen Vorteile sehr ungleich verteilt. Die Forschung zeigt, dass bereits im Jahr 2018 etwa 60 Prozent der Umsätze in den acht wichtigsten marinen Wirtschaftssektoren von lediglich 100 Unternehmen erwirtschaftet wurden. Diese global agierenden Großkonzerne aus Ländern wie den USA, Saudi-Arabien, China, Norwegen und Frankreich hatten zusammen Waren und Leistungen im Wert von 1,1 Billionen US-Dollar umgesetzt. Der Gesamtumsatz aller Meeresindustrien lag in jenem Jahr bei 1,9 Billionen US-Dollar. Der umsatzstärkste Wirtschaftszweig war die Erdöl- und Erdgasindustrie. Sie erwirtschaftete rund 65 Prozent des Gesamtumsatzes, gefolgt von der Schifffahrt (12 Prozent), dem Schiffbau und der Schiffswartung (8 Prozent), der Schiffsausrüstung und dem Baugewerbe (5 Prozent), der Fischerei und Aquakulturindustrie (4 Prozent), dem Kreuzfahrttourismus (3 Prozent) sowie den Hafenaktivitäten (2 Prozent).
Um in diesen marinen Wirtschaftszweigen aktiv und wettbewerbsfähig zu sein, braucht es ein hohes Maß an technischem Fachwissen sowie viel Geld für Investitionen in die notwendige Technik und Ausrüstung. Das gilt auch für neue marine Geschäftsfelder wie die Gewinnung erneuerbarer Energie aus Windkraft, für den Bereich der marinen Biotechnologie sowie für den Tiefseebergbau. Kleinere Unternehmen oder finanzschwache Küsten- und Entwicklungsländer stehen somit vor enormen Herausforderungen, wenn sie in die wirtschaftlich lohnenden Geschäftsfelder der Meeresindustrie einsteigen wollen. Zwischen den Großkonzernen und vielen Entwicklungsländern sowie kleinen Inselstaaten klafft demzufolge eine riesige Kompetenz- und Finanzierungslücke, deren Auswirkungen die globale Ungleichheit bewahren und sie vor dem Hintergrund der zunehmenden Umweltkrisen verstärken.
- Das UN-Seerechtsübereinkommen und seine Umsetzungsabkommen verlangen von allen Vertragsstaaten, Wissen und Technologien auf freiwilliger Basis mit Entwicklungsländern, Binnenländern, kleinen Inselstaaten sowie den Küstenstaaten Afrikas zu teilen und diese Nationen beim Aufbau einer nationalen Meeresindustrie und nationalen Meeresmanagementstrategie zu unterstützen – auch finanziell. Nur so könnten diese Staaten das UN-Seerechtsübereinkommen umsetzen, von der wirtschaftlichen Nutzung der Meere profitieren, das Wohlergehen des Ozeans sicherstellen, als gleichberechtigte Mitglieder in internationalen und regionalen Meeresforen mitwirken und die Ziele der globalen Nachhaltigkeitsagenda (Sustainable Development Goals, SDGs) erreichen, heißt es in einem aktuellen Bericht des UN-Generalsekretärs zum Ozean und seiner Rechtsordnung.
Zu einem erfolgreichen Wissens- und Technologietransfer gehören nach Angaben des Berichts die Finanzierung von Projekten, die technische Ausbildung des Personals, das Bereitstellen ausführlicher Handbücher, der Aufbau von Unterstützer-Netzwerken, laufende technische Hilfe und Zusammenarbeit mit Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Finanzinstrumente wie Treuhandfonds und öffentlich-private Partnerschaften. Der Bericht listet zudem eine Reihe von Transferprogrammen und -maßnahmen einzelner UN-Institutionen, zwischenstaatlicher Organisationen und ausgewählter Staaten. Er betont jedoch auch die Herausforderungen.
- 8.9 > Die Preise für frischen, geräucherten oder getrockneten Meeresfisch sind im Senegal in den zurückliegenden Jahren drastisch angestiegen. Eine Ursache: Konzerne kaufen die lokalen Fänge für die Herstellung von Fischmehl auf.

8.10 > Wie lassen sich die Ansprüche der Abermillionen Fischer an das Meer mit dem Gedanken des Meeres- und Artenschutzes vereinen? Welche Lösungen geben sowohl den Menschen als auch dem Leben im Meer eine Zukunft? Die internationale Ocean Governance muss schnell Antworten auf diese Fragen finden.- Um Entwicklungsländer gezielt beim Aufbau eines nachhaltigen Meeresmanagements zu unterstützen, muss erstens geklärt werden, welche konkrete Unterstützung ein Land und seine Akteure benötigen und auf welche Weise diese Bedürfnisse bedient werden können. Zweitens muss geregelt sein, wie Fortschritte überwacht und bewertet werden können. Drittens braucht es Antworten auf die Fragen, wie eine Finanzierung der geplanten Maßnahmen sichergestellt werden kann und wie durch gute Zusammenarbeit und Koordination verhindert wird, dass Probleme doppelt angegangen werden oder sich Maßnahmen erneut nur auf wenige gewinnversprechende Geschäftsfelder konzentrieren, und der Biodiversitäts- und Meeresschutz jedoch wieder aus dem Fokus geraten.
In Anbetracht der Auswirkungen neuer Meerestechnologien auf die Umwelt und die lokale Bevölkerung rät der Bericht allen Akteuren, naturbasierte Lösungen zu integrieren und geeignete unabhängige Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismen einzuführen, um zu gewährleisten, dass soziale und ökologische Standards eingehalten werden. Zudem sollte das Vorsorgeprinzip angewandt werden. Die Forderungen nach einem gemeinsamen umwelt- und sozialverträglichen Meeresmanagement sind vor allem deshalb relevant, weil global agierende Großkonzerne mit ihrem Wissens-, Kapital- und Technologievorsprung lokale Nutzergruppen vielerorts benachteiligen. Beispiele für ein solches Ungleichgewicht mit negativen Folgen für die Meeresumwelt und die Menschen, die von ihr leben, finden sich vielerorts.
Vor der Küste Westafrikas beispielsweise werden seit etwa 15 Jahren die Goldsardinen (Sardinella aurita) industriell befischt, um aus den Schwarmfischen Fischmehl herzustellen. Die Fänge sind mittlerweile wegen der Überfischung und den Folgen des Klimawandels eingebrochen – von 100 000 bis 250 000 Tonnen Fisch pro Jahr im Zeitraum 2010 bis 2020 auf lediglich 10 000 Tonnen pro Jahr seit 2021. Gestiegen sind hingegen die Preise. Im Senegal sowie in den Nachbarländern Gambia und Mauretanien kaufen große Fischmehlfabriken die meisten Fänge auf. Das Fischmehl wird anschließend an Aquakulturfarmen in aller Welt verkauft – als Futtermittel für Wolfsbarsche und andere Zuchtfische, die schlussendlich zumeist in Industrieländern auf dem Teller landen. Die vielen westafrikanischen Fischhändlerinnen hingegen, die früher den Küstenfischern ihre Fänge abkauften, den Fisch salzten, trockneten und auf den lokalen Märkten verkauften, sind längst aus dem Geschäft verdrängt. Frischer oder getrockneter Meeresfisch ist zumindest im Senegal mittlerweile ein ziemlich teures Nahrungsmittel.
Hohe Erwartungen an das UN-Hochseeschutz-Rahmenabkommen
Am 19. Juni 2023 verabschiedeten die Teilnehmerstaaten einer zwischenstaatlichen Konferenz zu UNCLOS nach fast 20-jährigen Verhandlungen ein drittes Umsetzungsabkommen unter dem UN-Seerechtsübereinkommen. Es handelt sich dabei um das sogenannte Hochseeschutz-Rahmenabkommen der Vereinten Nationen (Agreement under the United Nations Convention on the Law of the Sea on the Conservation and Sustainable Use of Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction, BBNJ).
Mit diesem Vertragswerk schließt die Staatengemeinschaft eine Lücke im Seerecht. Diese war entstanden, weil das UN-Seerechtsübereinkommen nur allgemeine Vorgaben zur Nutzung der Ökosysteme der Hohen See macht. So schreibt es seinen Vertragsstaaten vor, die Meeresumwelt auf Hoher See zu erhalten und zu schützen. In Anbetracht der zunehmenden Meeresnutzung reichte diese allgemeine Formulierung allerdings schon lange nicht mehr aus. Außerdem geht UNCLOS nicht spezifischer auf Aspekte des Biodiversitätsschutzes ein.
alle Staaten fair und gerecht an monetären und nicht monetären Vorteilen aus deren Nutzung (zum Beispiel Gewinne aus Patenten) beteiligt werden können. Es liefert zum ersten Mal eine UN-Definition von Meeresschutzgebieten und regelt, unter welchen Voraussetzungen solche Schutzgebiete auf Hoher See ausgerufen werden können. Es schreibt vor, dass jedem Projekt oder jeder Tätigkeit in internationalen Gewässern eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorausgehen muss. Außerdem macht es Vorgaben zum Wissens- und Technologietransfer zwischen den Ländern und erklärt den Anspruch auf gerechte Teilhabe aller, insbesondere der Entwicklungsstaaten, zum Leitprinzip.
- Dass sich die Staaten auf den Vertragstext einigen konnten, wurde von Beobachtern und Verhandlungsteilnehmenden als historischer Erfolg gefeiert. Allerdings fehlen noch viele Elemente, um das Abkommen auch tatsächlich umzusetzen. Offen ist zum Beispiel die Frage der Finanzierung, aber auch, wie verschiedene Akteure der Ocean Governance unter BBNJ zusammenarbeiten sollen und wie sich das neue Abkommen in das bestehende globale und regionale Meeresgovernance-System einfügen kann. Diese und andere Punkte müssen auf den ersten BBNJ-Vertragsstaaten-Sitzungen (COP) weiter diskutiert und ausgehandelt werden. Gleichzeitig stehen die Staaten vor der Aufgabe, dem Abkommen offiziell beizutreten, indem sie es ratifizieren, genehmigen oder offiziell annehmen. In Kraft treten kann das BBNJ-Übereinkommen am 17. Januar 2026. Denn genau 120 Tage zuvor, am 19. September 2025, hatten mit Sierra Leone und Marokko jene zwei weiteren Nationen ihren Beitritt erklärt, die bis dahin in der Liste der 60 benötigten Ratifizierungen noch fehlten. Die Hoffnung ist groß, dass mit dem Übereinkommen deutliche Fortschritte in Sachen Meeresschutz, Gerechtigkeit und gleicher Teilhabe erreicht werden und ein globaler Wandel im Umgang mit dem Meer angestoßen werden kann. So verpflichtet das Abkommen zum Beispiel seine Vertragsstaaten, ein umfassendes, zusammenhängendes und repräsentatives Netzwerk von Meeresschutzgebieten auf Hoher See zu bilden und gemeinsam zu entscheiden, wie ausgewählte Regionen der Hohen See mithilfe gebietsspezifischer Maßnahmen und Instrumente (area-based management tools, ABMTs) geschützt, nachhaltig genutzt und verwaltet werden können. Ziel dieser regional-spezifischen Managementabsprachen muss es sein:
- schutzbedürftige Hochseeregionen zu erhalten und nachhaltig zu nutzen – etwa durch die Ausrufung von Meeresschutzgebieten,
- die Zusammenarbeit aller Vertragsstaaten zu intensivieren sowie notwendige Managementrichtlinien und -instrumente zu entwickeln,
- die marinen Ökosysteme und ihre Biodiversität zu erhalten, wiederherzustellen und zu schützen sowie ihre Widerstandskraft gegen verschiedene Stressfaktoren zu erhöhen,
- die Versorgung mit Nahrungsmitteln aus dem Meer sowie andere sozioökonomische und kulturelle Werte und Leistungen des Meeres zu sichern sowie
- Entwicklungsstaaten durch einen gezielten Wissens-, Daten- und Technologietransfer zu stärken und ihre gleichberechtigte Teilhabe an gebietsspezifischen Managementprozessen sicherzustellen.
- Das BBNJ-Abkommen ist dabei so auszulegen und anzuwenden, dass es die bestehenden Rechtsinstrumente und -rahmen sowie die einschlägigen globalen, regionalen, subregionalen und sektoralen Gremien (zum Beispiel Regionale Fischereiorganisationen) nicht untergräbt und die Zusammenarbeit und Abstimmung mit diesen fördert.
Es muss sich zeigen, welche Durchsetzungskraft das BBNJ-Abkommen unter diesen Umständen entwickeln wird. Fachleute sind eher skeptisch: Sollten sich die Mitgliedsstaaten des BBNJ-Abkommens nicht in die Arbeit bereits existierender Gremien einmischen dürfen und darauf beschränkt sein, lediglich Empfehlungen abzugeben, wird das Abkommen in vielen Themen und Regio- nen zu einem zahnlosen Tiger werden, heißt es. Gleichzeitig verweisen Experten aber auch darauf, dass viele der BBNJ-Vertragsstaaten seit je in den RFMOs und anderen Gremien vertreten sind und ein koordiniertes Vorgehen deshalb theoretisch möglich sein sollte.
Das neue Abkommen definiert zudem erstmals grundlegende moderne Anforderungen und Standards für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) – sprich, wie geplante menschliche Aktivitäten mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt der Hohen See im Vorfeld bewertet und reguliert werden sollen. Der Geltungsbereich dieser Bestimmungen umfasst sowohl Aktivitäten, die auf Hoher See stattfinden, als auch Aktivitäten, die innerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit stattfinden, wenn die Möglichkeit besteht, dass sie eine erhebliche Verschmutzung oder eine signifikante und schädliche Veränderung der Meeresumwelt in internationalen Gewässern verursachen würden.
Ob ein geplantes Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt, entscheidet allein jener Staat, der das Projekt leitet. Verzichtet dieser jedoch auf eine Prüfung der Umweltwirkung muss er dies öffentlich und wissenschaftlich begründen. Entscheidet beispielsweise ein Staat, dass er aus bestimmten Gründen für ein geplantes Projekt auf Hoher See keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen muss, hat er die Pflicht, die Begründung für seine Entscheidung sowie alle dazugehörigen Hintergrundinformationen über das BBNJ-Sekretariat zu veröffentlichen. Andere Staaten erhalten so die Möglichkeit, selbst Stellung zu diesem geplanten Projekt zu beziehen.
Ist hingegen eine umfängliche UVP im Sinne des BBNJ-Abkommens erforderlich, muss der Staat, der sie durchführt, die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und, soweit vorhanden, einschlägiges traditionelles Wissen berücksichtigen. Die wichtigsten Umweltauswirkungen sind dabei ebenso in Betracht zu ziehen wie kumulative Auswirkungen des geplanten Projekts. Der Staat muss außerdem sicherstellen, dass Maßnahmen gelistet werden, mit denen sich nachteilige Auswirkungen des geplanten Projekts reduzieren, ausgleichen oder bestenfalls gänzlich vermeiden lassen. Ferner sind die Vertragsparteien verpflichtet, die Öffentlichkeit über geplante Aktivitäten zu informieren sowie sicherzustellen, dass insbesondere benachbarte Küstenstaaten und andere potenziell betroffene Staaten und Interessengruppen konsultiert und beteiligt werden. Der UVP-Bericht sowie alle dazugehörigen Ergebnisse müssen über das BBNJ-Sekretariat allen Mitgliedsstaaten zugänglich gemacht werden.
Das BBNJ-Abkommen hat viele gute Aspekte und Regelungen. Ob es jedoch am Ende die hohen Erwartungen erfüllen und die Biodiversität in internationalen Gewässern wirkungsvoll erhalten und schützen kann, bleibt abzuwarten.
Den vielen Worten Taten folgen lassen
Die Appelle für einen wirksameren Meeresschutz nahmen kein Ende auf der dritten Ozeankonferenz der Vereinten Nationen, die im Juni 2025 in der französischen Hafenstadt Nizza stattfand. Regierungsvertreter aus 130 Staaten waren angereist, um gemeinsam einen Rahmenplan zur Rettung der Meere aufzustellen. Im Mittelpunkt sollten dabei transformative Maßnahmen stehen – das heißt, Aktionsprogramme, die einen grundsätzlichen Wandel unserer Meeresnutzung anschieben.
Unter Transformation wird in diesem Zusammenhang allerdings auch das Ziel verstanden, Umweltprobleme nicht mehr nur durch technische oder regulatorische Maßnahmen zu lösen, sondern die Ursachen der Probleme anzugehen – etwa, indem wir unser Werte- und Wirtschaftssystem reformieren. Vor diesem Hintergrund müssen nicht nur Fragen der Macht und Legitimität verschiedener Formen der Meeresnutzung neu diskutiert werden. Eine erfolgreiche Transformation der Ocean Governance setzt auch voraus, dass wir als Gesellschaft unsere Normen und bisherigen Verhaltensmuster gründlich überdenken.
- 8.11 > Delegierte lauschen einer der vielen Diskussionsrunden auf der dritten Ozeankonferenz der Vereinten Nationen, die im Juni 2025 in der französischen Hafenstadt Nizza stattfand.

- Trotz der vielen Forschung zur Transformation der Ocean Governance und einem wachsenden gesellschaftlichen Bewusstsein für die Dringlichkeit wirksamer Maßnahmen fällt es aber selbst Expertinnen und Experten schwer, detailliert zu beschrieben, mit welchen konkreten Schritten der erforderliche Veränderungsprozess angestoßen und erfolgreich umgesetzt werden kann. Konsens herrscht jedoch bei den generellen Leitlinien eines künftigen Meeresmanagements.
Wenn die Ökosysteme des Meeres eine Zukunft haben sollen, müssen wir sicherstellen, dass:
- wir eine gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresumwelt unterstützen und ermöglichen,
- alle Akteure, die das Meer nutzen oder dessen Zustand beeinflussen, in Entscheidungen mit eingebunden sind und sich an die getroffenen Absprachen auch halten,
- Risiken wie die Folgen des Klimawandels für marine Ökosysteme in Managementplänen berücksichtigt werden,
- Wissen zum Meer und Meerestechnologien breit geteilt wird und in politische Entscheidungsprozesse einfließt sowie
- ausreichend Geld zur Verfügung gestellt wird, um die notwendigen Maßnahmen und Strukturen für eine transformative Governance zu finanzieren.
