Die Europäische Union ist weltweit der drittgrößte Emittent von Kohlendioxid und verfolgt zugleich ein ehrgeiziges Klimaziel. Bis zum Jahr 2030 will die EU ihre Treibhausgasemissionen erheblich senken und bis 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen. Ein zentrales Instrument auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität ist der im Jahr 2005 ins Leben gerufene Europäische Emissionshandel (EU Emissions Trading System, EU-ETS). Diesem gehören neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten auch Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Kraftwerke in Nordirland an. Seit dem 1. Januar 2020 ist der EU-ETS außerdem mit dem Emissionshandelssystem der Schweiz verknüpft.
Der EU-ETS beruht auf dem Verursacherprinzip und verpflichtete bislang die Betreiber von rund 9000 europäischen Kraftwerken und energieintensiven Industrieanlagen sowie Akteure des innereuropäischen Luftverkehrs (seit 2012), für jede Tonne Treibhausgas, die sie ausstoßen, eine Emissionsberechtigung abzugeben. Eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent.
Abgerechnet wird in Kalenderjahren. Bis Ende März eines Jahres ermitteln die Betreiber die Treibhausgasemissionen ihrer Anlagen im zurückliegenden Jahr. Diese Daten werden zunächst von national akkreditierten Prüfstellen geprüft und im Anschluss an die zuständige nationale Vollzugsbehörde, in Deutschland ist das die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), weitergeleitet sowie in das EU-Emissionshandelsregister eingetragen. Dort muss der Anlagenbetreiber dann bis spätestens Ende April desselben Jahres Emissionsberechtigungen im Umfang der gemeldeten Emissionen abgeben.
Die Emissionsberechtigungen können die Unternehmen im Rahmen von Primärmarkt-Auktionen an der Europäischen Energiebörse (European Energy Exchange, EEX) in Leipzig erwerben. Versteigert werden die Emissionsberechtigungen dort nahezu täglich von einzelnen Mitgliedsstaaten sowie von der Europäischen Kommission. Europaweit ist die Versteigerung seit Anfang der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) die Grundzuteilungsregel im EU-ETS. Die emissionsintensiven Industriebranchen und die Wärmeproduzenten erhalten übergangsweise weiterhin eine kostenlose Zuteilung anhand von sogenannten Benchmarks, die sich am Emissionsausstoß der effizientesten Anlagen für ein Produkt orientieren. Die kostenlose Zuteilung soll das Risiko einer Verlagerung von Emissionen ins Ausland (sogenanntes Carbon Leakage) verringern. Geplant ist aber auch, sie in den kommenden Jahren schrittweise abzuschaffen.
Die Emissionsberechtigungen können von den Marktteilnehmern auch auf dem Sekundärmarkt, zum Beispiel an der Börse oder in bilateralen Geschäften, gehandelt werden. Daher stammt die Bezeichnung „Emissionshandel“. Genau genommen werden also nicht Emissionen, sondern Berechtigungen gehandelt, um die entsprechende Menge an Treibhausgasen ausstoßen zu dürfen. Durch den Handel bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen, der die beteiligten Unternehmen motivieren soll, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Um den Ausstoß von Treibhausgasen zunehmend zu verteuern, wird die Gesamtmenge der zur Verfügung stehenden Emissionsberechtigungen von Jahr zu Jahr gesenkt. Die Höhe der Verknappung wird politisch festgelegt. Deutschland hat an dieser europaweiten Auktionsmenge einen Anteil von etwa 22 Prozent. Im Jahr 2021 versteigerte die Bundesrepublik Deutschland rund 101 Millionen Emissionsberechtigungen zu einem durchschnittlichen Preis von 52,59 Euro. Im Jahr darauf waren es noch rund 85 Millionen, die zu einem Durchschnittspreis von 80,32 Euro auktioniert wurden. In der ersten Jahreshälfte 2023 versteigerte Deutschland rund 45 Millionen Emissionsberechtigungen zu einem Durchschnittspreis von 87,11 Euro pro Berechtigung.
Der finanzielle Druck durch den EU-ETS zeigt mittlerweile auch die erhoffte Wirkung: Bis zum Jahr 2021 sanken die Emissionen der unter dem Schirm des EU-ETS agierenden Unternehmen um 38 Prozent im Vergleich zu 2005.
9.10 > Im Europäischen Emissions vhandel lag der Preis für eine Emissionsberechtigung lange Zeit weit unter den Erwartungen. In den letzten Jahren aber müssen die beteiligten Unternehmen deutlich mehr zahlen, wodurch der Anreiz steigt, in Maßnahmen zur Emissionsreduktion zu investieren.