Die Londoner Konvention aus dem Jahr 1972 gehört zu den ersten völkerrechtlichen Verträgen, die den Meeresschutz international zur Pflicht gemacht haben. Sie wurde im Jahr 1996 durch das Londoner Protokoll für diejenigen Staaten geändert, die zuvor der Konvention zugestimmt hatten. Beide Vertragswerke wurden mit dem Ziel entwickelt, das Einbringen schädlicher Abfälle und anderer Stoffe in den Ozean zu regulieren. Der Konvention sind bis zum Januar 2021 allerdings nur 87 Staaten beigetreten; dem Protokoll sogar nur 53, sodass beide keine universelle Wirkung haben.
Nichtsdestotrotz setzt die Londoner Konvention weltweit verbindliche Maßstäbe zum Meeresschutz – unter anderem, weil sie durch das UN-Seerechtsübereinkommen gestärkt wird, die weltweit von fast allen Staaten anerkannte Verfassung für die Meere. So erklärt das UN-Seerechtsübereinkommen die Standards der Londoner Konvention und potenziell auch die des Protokolls indirekt für alle Staaten als maßgebend – also auch für jene Staaten, welche die Verträge nicht unterzeichnet haben.
Das Londoner Protokoll trat im Jahr 2006 in Kraft und verbietet generell die Entsorgung von Abfällen im Meer. Ausgenommen von diesem Verbot sind unter anderem Baggergut, Klärschlamm, Fischabfälle, ausgediente Schiffe und Bohrplattformen sowie natürliches organisches und geologisches Material.