Zurück zur Ursprungsseite
Im Jahr 2004 wurde von der IMO (International Maritime Organization, Internationale Seeschifffahrts-Organisation) eine Konvention zur Ballastwasserbehandlung verabschiedet. Die Erstunterzeichnerstaaten, die zusammen für etwa ein Viertel des weltweiten Seeverkehrs verantwortlich sind, verpflichteten sich, in ihren Seehäfen Anlagen zur Behandlung von Ballastwasser zu installieren. 2016 sind solche Anlagen auch an Bord von Schiffen vorgeschrieben. Verstärkt wird die internationale Zusammenarbeit auch durch die Initiativen des ICES (International Council for the Exploration of the Sea, Internationaler Rat für Meeresforschung), der Mitte der 1990er Jahre einen Verhaltenskodex zum Umgang mit exotischen Arten in der Aquakultur verabschiedete und unter anderem Quarantänemaßnahmen empfahl. Der gemeinsame europäische Markt hat den Artenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU erleichtert. Der Transport von Saataustern beispielsweise hat als Ursache der Arteinschleppung innerhalb der EU inzwischen eine ähnliche Bedeutung wie das Ballastwasser. Zugleich wurde der Import von Austern aus Nicht-EU-Gebieten weitgehend eingestellt. Die internationale Zusammenarbeit innerhalb der EU hat also einerseits den Schutz vor Arteinschleppung aus außereuropäischen Bioregionen verbessert, andererseits aber den Artenaustausch zwischen den verschiedenen Bioregionen der EU eher verstärkt.