Ein Beispiel für ein weitgehend gescheitertes Fischereimanagement ist die
gegenwärtige Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Gemeinschaft. gegenwärtige Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Gemeinschaft. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in:
Die GFP hat zum Ziel, die Nachhaltigkeit der Fischbestände und die Wettbewerbsfähigkeit der Fischereiwirtschaft zu fördern. Nichtsdestotrotz haben sich in den vergangenen Jahren nicht nur die Fischbestände zum Teil dramatisch verringert, auch die Gewinne der Fischereiwirtschaft sind ganz erheblich zurückgegangen.
Das hat vor allem einen Grund: Zwar gibt die EU-Kommission dem EU-Ministerrat alljährlich auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse Empfehlungen zur zulässigen Gesamtfangmenge. Diese werden jedoch häufig vom Ministerrat übergangen, denn für die Minister geht der kurzfristige Schutz von Arbeitsplätzen in der Regel vor Nachhaltigkeit. So liegt die jährliche Fangmenge im Durchschnitt 48 Prozent über der wissenschaftlichen Empfehlung. Der Befund, dass 88 Prozent der europäischen Bestände gemessen am maximalen nachhaltigen Ertrag (MSY) überfischt sind, ist auch auf diese zu hohen Fangmengen zurückzuführen. Darüber hinaus sind die Mindestanlandegrößen der Fische sogar so klein, dass 50 Prozent der Fische gar keine Chance zur Reproduktion haben, bevor sie gefangen werden. Die Maschenweite der gesetzlich zugelassenen Netze ist wiederum so klein, dass sogar noch kleinere Fische als die erlaubten Mindestanlandegrößen gefangen werden können. Diese Fische – bis zu 40 Prozent des Fangs – werden in der Regel tot ins Meer zurückgeworfen.
Die GFP setzt eine Vielzahl regulierender Instrumente ein, wie zum Beispiel Beschränkungen der jährlichen Fangmenge, der Fangtage, der Zahl, Größe und Motorleistung der Fangschiffe. Neben zahlreichen Bestimmungen bezüglich der Fangtechnik, beispielsweise der Maschenweiten der Netze, können bestimmte Fanggebiete geschlossen werden.
Diese Regulierungen müssen durch Kontrollen und Sanktionen durchgesetzt werden. In einer so heterogenen Staatengemeinschaft wie der EG ist das allerdings sehr schwierig, denn jeder Mitgliedstaat setzt diese Kontrollen unterschiedlich effektiv um. Für einen Mitgliedstaat gibt es kaum einen Anreiz, seine Fischer streng zu kontrollieren, wenn Nachbarstaaten, die in denselben Gewässern fischen, dies nicht tun.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass Beifang nicht erfasst und nicht sanktioniert wird. Fischer können so über ihre Quote hinaus fangen und den jeweiligen Überschuss wieder über Bord werfen. Diese durchaus gängige Praxis, die als High-Grading bezeichnet wird, untergräbt regelmäßig die vom Ministerrat jährlich festgesetzten Fangquoten.
Um dem entgegenzuwirken, wurde 2007 die EU-Fischereiaufsichtsbehörde (EUFA) gegründet. Sie hat die Aufgabe, die Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung der GFP-Vorschriften zu koordinieren. Jedoch fehlt es noch immer an zuverlässigen Daten über Fangmengen, Regelverstöße und illegale Fischerei. Manches spricht auch dafür, dass die EU-Kommission das Fehlverhalten der Mitgliedstaaten kaum sanktioniert. Von der Möglichkeit, einzelne Mitgliedstaaten nach Artikel 226/228 EG-Vertrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, weil sie die Maßnahmen der GFP in ihrem Land nicht durchsetzen, macht die Kommission nur selten Gebrauch.
Zusätzlich schaffen Subventionen für die europäische Fischereiwirtschaft falsche Anreize. Zwischen den Jahren 2000 und 2006 wurden rund vier Milliarden Euro an Subventionen gezahlt, unter anderem für die Modernisierung von Flotten und für die fischverarbeitende Industrie. Zugleich gibt es zahlreiche Vorschriften, wie diese Subventionen im Einzelnen eingesetzt werden dürfen. Diese sollen verhindern, dass die Überkapazitäten der Fischereiflotte vergrößert werden. Insgesamt bestehen in der EG schätzungsweise 2000 fischereibezogene Regeln und Vorschriften, die oft nur schwer zu verstehen und zum Teil sogar widersprüchlich sind. Aus juristischer Sicht besteht ein weiterer Grund für das Scheitern der GFP in der mangelnden Transparenz dieser von der EG beschlossenen Maßnahmen.
Eine Einigung zwischen den zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten, die im Ministerrat über die jährlichen Gesamtfangmengen entscheiden, ist angesichts der unterschiedlichen Interessen, Prioritäten und politischen Wahltermine nur schwer zu erzielen. Insofern handelt es sich bei den beschlossenen Maßnahmen der GFP regelmäßig um den kleinsten gemeinsamen Nenner. Angesichts der Missstände plant die EU eine weitreichende Reform der GFP. Gegenwärtig werden zahlreiche Vorschläge diskutiert, wie eine neue GFP, die im Jahr 2012 beschlossen werden soll, ausgestaltet werden könnte. Um die neue GFP zu legitimieren, sollen die bestehenden regionalen Beratungsgremien, die die verschiedenen Interessengruppen der Fischer, Wissenschaftler, Politiker und Umweltverbände zusammenführen, ausgebaut werden. Zwar ist es noch zu früh für eine abschließende Bewertung. Es ist aber zu hoffen, dass auf diesem Weg ein höheres Maß an Transparenz und eine breitere Unterstützung für die Ziele der GFP erreicht werden.
© maribus (nach Quaas)