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Bevor Energieanlagen im Meer errichtet werden, wird man künftig mit Umweltverträglichkeitsgutachten prüfen müssen, welche Auswirkungen die Technik auf die Meeresumwelt hat. Manch günstiger Standort wird aus Gründen des Umweltschutzes ausscheiden. Entsprechend unterscheiden Fachleute zwischen dem technischen Potenzial einer Energietechnik und dem nachhaltigen Potenzial. Das technische Potenzial fasst alle theoretisch möglichen Anlagenstandorte zusammen. Das nachhaltige Potenzial berücksichtigt Umweltaspekte wie etwa die Zerstörung von Flussläufen durch Gezeitenkraftwerke und schließt entsprechende Standorte aus. Das nachhaltige Potenzial ist demnach kleiner. Experten plädieren derzeit dafür, die Umwelt- und Raumplanung (Marine Spatial Planning) für regenerative Technologien im Meer zu vereinfachen. So wird über die Genehmigung von Windenergieanlagen oder Wellenkraftwerken bisher separat entschieden. Um Entscheidungsverfahren aber zu verkürzen, wäre es sinnvoll, gleich mehrere Energieerzeugungs-Technologien in die Raumplanung einzubeziehen und nicht einzelne Windparks, sondern allgemein Gebiete für regenerative marine Energieerzeugung auszuweisen. Damit würde auch die Kombination verschiedener Technologien in einem Meeresgebiet deutlich erleichtert – beispielsweise Windradmasten, an die zusätzlich Meeresströmungsanlagen montiert werden.