Der Fischfang in den internationalen Gewässern außerhalb der AWZ wird durch sogenannte Regionale Organisationen für das Fischereimanagement (Regional Fisheries Management Organisations, RFMOs) und deren Mitgliedsländern geregelt. Zu diesen zählen nicht nur die Anrainerstaaten, sondern auch Nationen, die verstärkt in den jeweiligen Meeresregionen fischen. So fischen im Nordostatlantik beispielsweise auch China und Japan. Das ist mit dem Internationalen Seerecht vereinbar und nach dem Freiheitsprinzip der Hohen See durchaus legitim. Die europäischen Länder wiederum sind durch die Europäische Kommission in mehreren RFMOs vertreten. In jährlichen Verhandlungen wird bestimmt, welche Nation wie viel Fisch einer Art fangen darf. Fast alle kommerziell relevanten Fischarten werden von den RFMOs abgedeckt. Für das Management bestimmter Fischarten wie zum Beispiel Lachs und Pollack gibt es eigene RFMOs. Der Fang von weit ziehenden Arten, allen voran Thunfisch, wird ebenfalls von speziellen RFMOs geregelt. Darin sind jene Länder vertreten, die Thunfischfang betreiben, sowie die Anrainer- und Küstenstaaten, deren Ausschließliche Wirtschaftszonen vom Fanggebiet berührt werden. Dabei wird berücksichtigt, dass Thunfische, anders als die meisten Fischarten, nicht in geografisch eng begrenzten Beständen leben. Haie werden zum Teil als Untergruppe durch die ICCAT abgedeckt. Heute gibt es nur noch wenige Meeresgebiete, die von RFMOs nicht oder aufgrund der politischen Lage nur ungenügend verwaltet werden. Dazu zählt unter anderem der Indische Ozean am Horn von Afrika. Obwohl das Gebiet durch die IOTC abgedeckt ist, lässt sich die Fischerei wegen der Piraterie kaum regulieren. So kommt illegale Fischerei (IUU-Fischerei, illegal, unreported and unregulated fishing) durchaus häufig vor. Die Arktis wiederum wird bis heute nicht durch RFMOs verwaltet, weil es hier kaum Fischerei gibt. Mit der weltweit wachsenden Nachfrage nach Fisch könnte diese Region allerdings künftig für die Fischerei interessanter werden.
3.22 >RFMOs, die Fischbestände nach Gebieten bewirtschaften:
3.23 > RFMOs, die weit wandernde Fischarten bewirtschaften, hauptsächlich Thunfisch: